Das Märchen von der Abgeltungssteuer

Am Anfang war die Idee, das deutsche Steuersystem wenigstens an einer einzigen Stelle einfacher, flexibler und vielleicht auch ein bisschen gerechter zu machen. Die Idee war eigentlich gut: Ein einheitliches System für alle Anlageformen, ein flacher Steuersatz und eine unbürokratische Abwicklung direkt auf Ebene der Banken. Trotzdem hat die Koalition dieses Ziel nicht nur gründlich verfehlt, sondern wie so oft genau das Gegenteil erreicht, denn das Ergebniss ist kompliziert, ungerecht und vor allem eine Katastrophe für die vielpropagierte private Altersvorsorge.

Warum ist das so?

  1. Der wirkliche Steuersatz beträgt nicht 25% wie uns der Finanzminister weismachen will, sondern da kommen ja noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oben drauf. Also sind es in Wirklichkeit ungefähr 28,5%. Und mit diesem Satz liegt Deutschland im europäischen Vergleich mal wieder an der Spitze.
  2. Bei der Abgeltungssteuer wird überhaupt nicht einheitlich besteuert. Im Gegenteil: Gewinne aus Aktien, Dividenden oder Zinsen werden mit der Abgeltungssteuer belastet, während Gewinne aus Immobilienverkäufen nicht darunter fallen. Oder ein weiteres Beispiel: Thessaurierende Fonds, also wenn die Erträge wieder angelegt werden, werden so behandelt als wäre dem Anleger jährlich Geld zugeflossen, während Lebensversicherungen, bei denen das eigentlich genauso ist, erst am Ende der Laufzeit besteuert werden. Das verschafft den Lebensversicherungen natürlich einen künstlichen Vorteil in der Rendite.
  3. Gewinne werden zwar großzügig besteuert, aber gleichzeitig wird die Anrechnung von Verlusten erschwert. Beispielsweise ist es nicht möglich Verluste aus einem Aktieninvestment, mit Gewinnen aus Zinsen zu verrechnen.
  4. Verschiedene Anlageklassen werden komplett unterschiedich behandelt. Während Aktien erst dann unter die neue Steuer fallen, wenn Sie nach dem 1. Januar 2009 gekauft werden, fallen Zertifikate ab sofort unter die neue Steuer.
  5. Geringe und mittlere Einkommen werden durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens proportional am stärksten zusätzlich belastet. Bei einem höheren Steuersatz wird die Mehrbelastung durch die neue Steuer immer kleiner. Bei 25% persönlichem Steuersatz muss der Anlager ab 2009 mehr als das doppelte verkraften, während bei 40% gerade mal 8% Zusatzbelastung anfallen.
  6. Statt Halbeinkünfteverfahren wird doppelt besteuert und Gewinne, die ja im Unternehmen schon einmal versteuert wurden, werden dann auf Anlegerseite nocheinmal komplett mit Steuer belegt.
  7. Das Nettoprinzip wird abgeschafft, denn der Anleger muss ich seine Gewinne zwar versteuern, kann aber die Kosten die ihm dabei entstehen nicht mehr von der Steuer absetzen. Beispielsweise die Transaktionskosten bei Kauf und Verkauf einer Aktie sollen nicht absetzbar sein.
  8. Altersvorsorge mit Aktien wird wesentlich unattraktiver, denn genau diese Anlageform springt direkt von der kompletten Steuerfreiheit (bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr) in die höchste Steuerbelastung in ganz Europa.
  9. Bestehende Vermögen werden bevorzugt, denn wer jetzt schon viel Geld hat, kauft seine Aktien oder Fonds noch vor dem 1.1.2009 und rettet sich damit in die Steuerfreiheit. Wer dagegen erst langsam in einen Fondssparplan investieren muss, wird ab 2009 regelmäßig zur Kasse gebeten
  10. Der Ausgangsplan mit einer einfachen und günstigen Abgeltungssteuer die Abwanderung von Vermögen zu verhindern oder sogar Geld nach Deutschland zu holen wird scheitern, denn schon jetzt arbeiten Banken in Luxemburg an sogenannten Millionärsfonds, die ab 1,2 Millionen EUR auch für deutsches Geld eine komplette Steuerfreiheit ermöglichen.
  11. Wenn bei einem Aktienverkauf Gewinn anfällt, werden die 28,5% Steuer gleich von der Bank abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Das klingt einfach. Aber was passiert, wenn bei einem weiteren Geschäft Verlust auftritt? Der kann ja mit den Gewinnen verrechnet werden. Aber wie kommt diese Erstattung wieder zum Anleger zurück? Diese Frage ist noch komplett ungeklärt. Im schlimmsten Fall wird man seine Steuern sofort bei Anfall abführen, auf die Erstattungen aber bis zum Jahresende warten müssen. Wenn es auf Ebende der Banken verrechnet werden soll, wird es ein bürokratischer Wahnsinn.
  12. Ein Vermögen von 100.000 EUR verliert durch die Inflation in 3o Jahren etwa die Hälfte seines Wertes. Eine sichere Geldanlage, die in der gleichen Zeit durch Zinsen den Betrag in Etwa verdoppelt, gleicht also gerade mal die Inflation aus, so dass es, gemessen an der Kaufkraft in Etwa den gleichen Wert hat. Mit der Abgeltungssteuer kassiert der Fiskus davon aber ca. 14.000 EUR ein, so dass der Anleger in Wirklichkeit einen Verlust erleidet. Um also alleine die Inflation auszugleichen musste man bisher in eine Anlage mit ca. 3% investieren. Ab 2009, braucht man dafür ca. 4,7%, das ist mit sicherern, aber flexiblen Anlagen wohl kaum mehr zu machen.
  13. Den Investivlohn, mit dem die Politiker gerade die Arbeitnehmer am Erfolg ihrer Unternehmen beteiligen wollen, können sie gleich wieder in der Schublade verschwinden lassen, denn mit einer zusätzlichen Besteuerung von fast 30%, ist er nicht mehr interessant.
  14. Langfristig verschlechtert sich auch die Finanzsituation deutscher Unternehmen. Aktien sind für sie billiges Eigenkapital. Wenn die Abgeltungssteuer dazu führt, dass Geld aus der Börse, wegen des schlechteren Verhältnisses von Risiko und Ertrag, in andere Anlageformen umgeschichtet wird, dann müssen die Unternehmen ihr Geld in Form von Anleihen beschaffen. Das ist aber Fremdkapital und das wird, je mehr man davon braucht, immer teurer.

Share/Save/Bookmark

11 Kommentare zu “Das Märchen von der Abgeltungssteuer”


  1. 1 Angel

    also ich muss ja zugeben, dass dieses Thema ziemlich an mir vorbeigegangen war…
    aber ich finde es bodenlos…
    ein paar Uni Gruppen haben die Komplett Versteuerung in Deutschland vor kurzem auf ca. 65-75% berechnet…
    also mit Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Gebühren, etc.
    eine Gruppe kam auf 65%, die andere auf knapp 75% wenn ich mich recht entsinne.
    Und von den letzten gerade mal 25-35% die man hat, wenn man da noch schafft was davon zu sparen, da soll dann auch noch mal über ein Viertel weg?

    GEHTS NOCH?

    Auswandern erscheint einem doch immer sympathischer, wenn IT Kräfte blos nicht immer nur in kalten Ländern gesucht werden würden…

  2. 2 jhein

    Es ging ja primär darum Leute zur Kasse zu bitten, die Ihr Geld an der Börse verdienen. Das ist komplett in die Hose gegangen, denn wenn der persönliche Steuersatz über 29% liegt und man viel tradet, also nicht unter die 1 jährige Haltefrist fällt, dann sinkt der Steuersatz ja sogar auf eben diese 29%. Eigentlich ne prima Sache :-)

  3. 3 angel

    ach so.. dan wurde ich falsch informiert
    ´mir hat man noich erzählt, es würde um alle Verzinsungen / Sparerträge gehen

  4. 4 Daniel

    “…Es ging ja primär darum Leute zur Kasse zu bitten, die Ihr Geld an der Börse verdienen…”
    Ganz genau darum ging es eben nicht, nur wird der Staat seinen Bürgern das nicht auf die Nase binden. Die Intention hinter der Abgeltungssteuer ist eine gänzlich andere: immer weniger Bundesbürger arbeiten und führen damit Erwerbssteuern ab. Um deren sinkendem Aufkommen entgegenzusteuern, wird mit der Abgeltungssteuer einfach das immer stärker wachsende Kapitalvermögen der Deutschen auf breiter Basis besteuert. Die Abgeltungssteuer ist also kein Mittel, um Anleger zur Kasse zu bitten (schließlich investieren diese ja lediglich ihr bereits versteuertes Geld), sondern dient der Verlagerung weg von der Erwerbsbesteuerung hin zur Bestandsbesteuerung.

  5. 5 rannug

    Hallo in die Runde,

    Bin ja immer noch auf der suche nach einer Seite auf der ich genau lesen kann , welches Land wie viel Abgeltungssteuer von z.B. einem Bundesbürger erhebt der ausländische Aktien kaufen würde?
    Bei uns haben wie da ca, 28 % Abzug, Sauerei!!!
    Wie sieht es aber mit englischen oder französischen , oder oder oder Aktien dann für uns aus??
    Einmal geht es ja um die Dividende und zum Anderen um den reinen verkauf der Aktie z.B. nach 1 1/2 Jahren.

    mfg
    rannug

  6. 6 AndyFly

    »Die Krux bei der Abgeltungsteuer ist der Steuersatz«, sagt Petra Kachel vom Deutschen Aktieninstitut (DAI). Denn per Saldo würde ein Satz von 25 oder gar 30 Prozent in Verbindung mit der Besteuerung von Kursgewinnen zu einer deutlichen Mehrbelastung für Aktionäre führen. Nach Berechnungen des Aktieninstituts wäre ein Satz von 15 Prozent fair. Denn gleichzeitig mit der Einführung der Abgeltungsteuer plant der Gesetzgeber im Rahmen der Unternehmensteuerreform die Halbierung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene auf 12,5 Prozent. Dadurch würden, zumindest soweit Erträge im Inland erzielt werden, die Gewinne der Aktiengesellschaften höher als bisher ausfallen – was Spielraum für höhere Dividenden oder zusätzliche Kursgewinne schafft.

    Zugleich plant der Fiskus, das aufgrund der Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen (beim Unternehmen und beim Anleger) eingeführte Halbeinkünfteverfahren für Dividenden abzuschaffen oder abzumildern. Nach diesem Verfahren werden Dividenden derzeit nur zur Hälfte besteuert. Alles zusammengerechnet ergibt, dass der Abgeltungsteuersatz, bei dem grundsätzlich kein Aktionär mit der Neuregelung schlechter gestellt würde, bei 15 Prozent liegt.

    »Der Königsweg liegt in der Senkung des Abgeltungsteuersatzes«, meinen daher Bankenverband und DAI zu Recht. Selbst bei einem Satz von 20 Prozent dürfen die Aktionäre eigentlich nicht klagen, wenn damit nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch der Solidaritätszuschlag samt Kirchensteuer abgegolten wäre.

  7. 7 AndyFly

    Hallo in die Runde,

    eigentlich wollte ich auf die Frage von “RANNUG” anstatt meines letzten Posting diese hier einstellen:

    Mit der nun diskutierten Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend. Wie eine aktuelle Aufstellung des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) zeigt, kassieren zwölf der 27 EU-Länder eine Flat Tax auf Aktiengewinne, Deutschland will sie 2009 einführen. Nur drei EU-Mitglieder verzichten wie Österreich nach einer Spekulationsfrist auf die Gewinnbesteuerung. Beim Steuersatz von bis zu 50 Prozent für Spekulanten ist Österreich allerdings EU-Spitze. Völlig steuerfrei sind Kursgewinne aus Aktiengeschäften in fünf EU-Staaten und in der Schweiz.

    Eine europaweit einheitliche Linie bei der Vermögenszuwachssteuer gibt es, wie bei den meisten Steuern, nicht. Am einfachsten erklärt ist die Situation in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Diese fünf Länder kennen keine Vermögenszuwachssteuer. Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

    Steuerfreie Aktiengewinne

    In vier weiteren EU-Staaten sind Aktiengewinne steuerfrei, wenn sie erst nach Ablauf einer bestimmten Behaltefrist realisiert werden. In Litauen und Portugal beträgt diese Spekulationsfrist wie in Österreich ein Jahr, in Luxemburg nur sechs Monate. Zwei Länder kassieren nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist nur noch einen reduzierten Steuersatz: Spanien 18 Prozent (statt bis zu 43), Rumänien gar nur ein (statt 16) Prozent.

    Nachteil für Spekulanten: Wer seine Aktien vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, muss recht saftige Steuersätze bezahlen. EU-weiter Spitzenreiter ist hier übrigens Österreich, wo die Aktiengewinne in die Einkommenssteuererklärung eingerechnet werden, womit Spitzenverdiener bis zu 50 Prozent der Gewinne ans Finanzamt abliefern müssen. Für Spekulanten könnte eine Flat Tax von 25 Prozent also sogar eine Steuersenkung bedeuten. In Luxemburg sind es bis zu 39 Prozent, in Spanien (siehe oben) bis zu 43.

    Die weitaus größte Gruppe der EU-Staaten (ab 2009 sind es 13) verlangt aber eine Flat Tax, wenn Privatpersonen durch Aktienverkäufe zu Geld kommen. Den niedrigsten Steuersatz kassiert Bulgarien (zehn Prozent), den höchsten Schweden (30 Prozent). Die in Österreich diskutierten 25 Prozent werden schon jetzt in Ungarn fällig, in Deutschland ab dem kommenden Jahr. Ebenfalls in der Flat Tax-Gruppe: Italien (12,5 Prozent), Tschechien und Litauen (beide 15), Polen und Slowakei (19), sowie Irland (20), Estland (21), Frankreich (26) und Finnland (29).

    In Frankreich müssen allerdings nur Großverdiener bezahlen, die ersten 20.000 Euro sind steuerfrei. In Finnland beträgt der Freibetrag 1.000 Euro, in Irland 1.200 und in der Slowakei 25.650 Kronen (791 Euro). Ebenfalls von der Höhe des Gewinns abhängig ist die Besteuerung in Dänemark: Von den ersten 44.300 Kronen (5.940 Euro) müssen 28 Prozent als Steuer abgeliefert werden, darüber 43 Prozent.

    In Großbritannien

    Komplexer ist die Situation in Großbritannien: Wer Aktien innerhalb der ersten drei Jahre verkauft, muss den Gewinn zu 40 Prozent versteuern. Danach sinkt der Steuersatz jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und bleibt ab einer Behaltedauer von zehn Jahren bei 24 Prozent stabil. Ähnlich die Situation in Slowenien mit seiner sehr langen Behaltefrist: Der Steuersatz von 20 Prozent sinkt alle fünf Jahre um fünf Prozentpunkte, nach 20 Jahren erzielte Verkaufsgewinne sind steuerfrei.

    Ein völlig eigenständiges System gibt es in Belgien: Der Steuersatz auf “Spekulative” Veräußerungsgewinne hängt (wie in Österreich) von der Höhe des restlichen Einkommens ab und beträgt bis zu 33 Prozent. Dazu kommt noch einmal ein kommunaler Steuerzuschlag (durchschnittlich sieben Prozent).

    Zu beachten ist: Diese Regeln gelten nur für Privatpersonen, die an der Börse mit Aktien handeln. Für den Verkauf von größeren Firmenanteilen sowie für nicht börsenotierte Aktien gelten teilweise andere Regeln, ebenso für Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen. Wer seinen Hauptwohnsitz mit Gewinn verkauft, kommt übrigens in den meisten EU-Staaten steuerfrei weg, zumindest wenn er bereits einige Jahre dort gewohnt hat. Vorbehaltlos besteuert wird der Verkauf des Hauptwohnsitzes gemäß der Wifo-Aufstellung nur in Zypern (20 Prozent des Gewinns).

    Systemwechsel auch in Großbritannien

    Für WIFO-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller zeigt der internationale Vergleich, dass sich Österreich mit einer 25-prozentigen Vermögenszuwachssteuer auf Aktiengewinne “ganz gut ins internationale Umfeld einfügen” würde. Sie verweist im Gespräch mit der APA darauf, dass auch die Briten ihre derzeit relativ komplexe Steuer auf “Capital Gains” aus Aktiengeschäfte ab 2009 durch eine 25-prozentige “Abgeltungssteuer” ersetzen, wie sie auch für Deutschland bereits beschlossen wurde.

    Die relativ hohen Steuersätze auf Kapitalgewinne in Skandinavien ergeben sich aus dem dort üblichen dualen Einkommenssteuersystem, betont Schratzenstaller: Arbeitseinkommen werden progressiv besteuert, mit Spitzensätzen über 50 Prozent (etwa 56,5 Prozent in Schweden), Kapitalgewinne dagegen mit einer “Flat Tax”.

    In einigen osteuropäischen Ländern hat der generelle Umstieg auf ein Flat Tax-System erst für die Einbeziehung der Kapitalgewinne in das Steuersystem gesorgt – etwa in Bulgarien, wo seit Jahresanfang ein Einheitssteuersatz auf alle Einkommen fällig wird. (APA)

  8. 8 hans

    fuck u

  9. 9 Julian

    @Hans: Interessanter Kommentar. Die Meinung kann man natürlich auch vertreten.

  10. 10 koller kurt

    sehr geehrte herren
    ab wieviel prozent aktiengewinn lohnt es sich zu verkauffen

  11. 11 Miriam

Einen Kommentar schreiben

For spam filtering purposes, please copy the number 6890 to the field below: