Pecunia non olet – Geld stinkt nicht. Dieser Spruch erinnert an die Zeit, als Kaiser Vespasian im alten Rom eine Latrinensteuer eingeführt hat. Heutzutage würde er sich dafür nicht mehr rechtfertigen müssen, denn unsere Regierung hat es geschafft eine Abgabe auf Fragen zu erheben. Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft bekommen will, muss neuerdings dafür bezahlen – mindestens 100 Euro. Die Begründung des Gesetzgebers: Weil das Steuersystem so kompliziert ist, wird es in Zukunft mehr Anfragen geben und das würde die Finanzämter überlasten. Außerdem würden die Finanzämter, wenn sie für eine Anfrage bezahlt werden, auch schneller arbeiten. Ich glaub jetzt spinnen die vollkommend. Mal sehen, wie viele Unverschämtheiten da eigentlich drin stecken:
- Zuerst einmal würde ich erwarten, dass alle Auskünfte einer Behörde verbindlich sind, wenn ich als Bürger dort anfrage. Sind sie aber nicht. Selbst wenn man beim Finanzamt schriftlich anfragt und eine schriftliche Antwort bekommt, darf man sich nicht auf die Auskunft verlassen. Der Steuerprüfer vor Ort oder ein Richter kann das später anders sehen und dann hat man keine Chance. Find ich eigentlich unglaublich.
- Für den Gesetzgeber ist es anscheinend in Ordnung, dass er zuerst eine unheimlich komplexe Steuersituation schafft und sich dann hinterher über die Anfragen seiner Bürger beschwert. Das ist ja schon eine Mega-Frechheit, aber dann auch noch gerade diese Tatsache als Begründung für die Gebührenpflicht zu nehmen, muss man sich erst einmal trauen.
- Die Finanzämter arbeiten nur dann schnell, wenn Sie bezahlt werden. Die dürfen also, wenn sie nicht extra bezahlt werden langsam arbeiten. Interessant. Außerdem werden die doch bezahlt, durch unsere Steuern. Dann müssten sie ja jetzt schon jetzt schnell wie der Blitz sein. Zusätzlich klingt das fast ein bisschen, als ob es die Bearbeitung meine Steuererklärung beschleunigen würden, wenn ich immer einen Hunderter als Lesezeichen an die besonders interessanten Stellen reinlege.
- Die Gebühr wird analog zu den Streitwerten bei Gericht nach dem Gegenstandswert berechnet, also in etwa nach dem Wert, den die Anfrage für den Anfragenden hat. Geht es um 5.000 Euro, dann kostet die Anfrage 121 Euro, bei 50.000 Euro fallen 456 Euro Gebühr an. Erst bei 30 Millionen ist Schluss, ab da gibts ne Flatrate. Hallo? Wenn die Gebühr sich nicht nach der Bearbeitungszeit, sondern nach der potentiellen Steuerersparnis richtet, geht es ja gar nicht darum die Finanzämter zu entlasten oder die Kosten umzulegen. Es geht einfach darum, sich von der Steuerersparnis noch eine Scheibe mit abzuschneiden.
- Moment, ist ja noch nicht alles. Das beste kommt zum Schluß: Die Gebühren für eine solche Anfrage sind steuerliche Nebenleistungen und damit kann man sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzen, wenn es um die Einkommens- oder Körperschaftsteuer geht. Und bei der Gewerbesteuer ist ab der Unternehmenssteuerreform, also ab dem 1.1.2008 auch Schluss.
In Summe ist das der perfekte Steuerverarschungsdreiklang: Zuerst eine komplizierte Steuerlage schaffen, dann eine Gebühr für verbindliche Auskünfte einführen und dann auch noch verhindern, dass man diese Gebühren von der Steuer absetzen kann. Darauf muss man ersteinmal kommen.
Beim Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits eine Klage anhängig (Aktenzeichen 1 K 46/07). Wenn es jemanden betrifft, sollte an gegen den Gebührenbescheid Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das Aktenzeichen das Ruhen des Verfahrens beantragen.
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