“Abmahnanwalt” Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

JustitiaEs ist eine unschöne und – zumindest im christlichen Raum – unrühmliche, ja amoralische Eigenschaft eines Menschen: Schadenfreude. Diese Freude am Leid eines Anderen ist insbesondere bei Männern stark ausgebildet und wird besonders genossen, wenn sich der Geschädigte angeblich oder tatsächlich selbst vorher ungerecht verhalten hat.

Mit enormer Schadenfreude wird derzeit im Internet berichtet, dass das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den in der Presse als “Abmahnanwalt” bezeichneten Müncher Rechtsanwalt Günter Freiher von Gravenreuth zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hat – ohne Bewährung. Der Rechtsanwalt hatte gegen die Berliner Tageszeitung “taz” in einem vorherigen Zivilverfahren gewonnen und später behauptet, diese hätten die daraus entstandenen Anwaltsgebühren nicht bezahlt. Er lies daraufhin die Internetdomain der Zeitung “taz.de” pfänden und versuchte, diese öffentlich versteigern zu lassen. Die taz konnte anscheinend nicht nur nachweisen, dass sie die Gebühren doch vorher bezahlt hatte, vielmehr wurde auf Grund der Betrugsanzeige der Zeitung bei einer Kanzleidurchsuchung des Anwalts ein Fax gefunden werden, in welchem die taz die Zahlung dem Anwalt angezeigt hatte. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten lies die Behauptung des Anwalts, dieses Fax sei im “Arbeitschaos” untergegangen, nicht zählen und verurteilte ihn zu einer – im Hinblick auf die Schwere der Straftat – enorm hohen Strafe.

Günter Freiher von Gravenreuth könnte von sich behaupten, der wohl bekannteste Anwalt Deutschlands im Bereich des Computer- und Internetrechts zu sein. Seine oft als gnadenlos empfundene Vorgehensweise gegen angebliche oder tatsächliche “Raubkopierer” (er gab unter dem Pseudonym “Tanja” Privatanzeigen zum “Softwaretausch” in Zeitungen auf und mahnte anschließend die Tauschpartner ab) und “Urheber- und Markenverletzer” machten den Müncher Anwalt nicht unbedingt beliebt. Ehrlicherweise muss man jedoch hinzufügen, dass der oft gezeigte Hass wohl auch durch den Erfolg des Anwalts zu begründen ist, der es über Jahre hinweg schaffte, sich gegen seine Gegner durchzusetzen. Herr Gravenreuth konnte bereits in den Anfangsjahren des Internets mit wohl fundierten Computerkenntnissen aufwarten und so manches Gericht schon allein dadurch von der Richtigkeit seiner Argumente überzeugen. Mit der zunehmenden allgemeinen Kenntnis der Computer- und Internetrechnologien, aber auch durch die vermehrte Berichterstattung und den wachsenden Widerstand seiner Gegner scheint der Aufstieg des “Abmahnanwalts” jedoch nachhaltig gebremst worden zu sein.

Die harte Strafe des Berliner Amtsgerichts wird offensichtlich mit den Vorstrafen des Anwalts begründet: So wurde er anscheinend in 2 Vorprozessen wegen 60facher Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, bzw. wegen der Unterschlagung von Mandantengeldern zu 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Auftreten vor Gericht soll auch nicht gerade strafmildernd zu Buche geschlagen haben. So soll sich die vorsitzende Richterin zu dem Satz hinreissen haben lassen: Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.” Sowohl die aktuelle Verurteilung, als auch die Verurteilung wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern sind noch nicht rechtskräftig, der Anwalt hat wohl schon Berufung angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob die nächste Instanz dieses doch drakonische Urteil bestätigen wird.

Share/Save/Bookmark

7 Kommentare zu ““Abmahnanwalt” Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt”


  1. 1 Ulrich

    Freiherr von Gravenreuth ist mir sogar noch aus C64-Zeiten ein berühmt-berüchtigter Begriff. Es wurde Zeit, dass ihm (zumindest zeitweise) das Handwerk gelegt wurde!

  2. 2 dorfkramer

    Ob ihm das Handerwerk gelegt wird, entscheidet das Anwaltsgericht. Antrag habe ich gestern gestellt.

    http://dorfkramer.blogspot.com/2007/09/antrag-auf-berufsverbot-gegen.html

  3. 3 dr.escher

    Unser Artikel hat weder den Sinn, Herrn Gravenreuth in einem “besonders guten Licht” darzustellen, ich würde ihn aber auch niemals einen Parasiten nennen. Um ganz ehrlich zu sein, wäre ich mit Formulierungen dieser Art sehr vorsichtig, da sie die Grenze zur Beleidigung zumindest tangieren.
    Herr Gravenreuth kann sehr wohl was, denn seine juristischen Fähigkeiten im formalen Sinne hat er wiederholt bewiesen. Ob er diese immer im Sinne der Berufsordnung der Anwälte eingesetzt hat, darüber sollen andere urteilen. Nicht ohne Grund beginnt unser Artikel mit kurzen Anmerkungen zur Schadenfreude ;)

  4. 4 newsparadies

    So wie es aussieht, hat das Landgericht die Verurteilung nicht nur bestätigt, sondern die Strafe mehr als verdoppelt. So drakonisch war demnach das Urteil des Amtsgerichts nicht.

    vgl. http://newsparadies.de/index.php/topic,3146.0.html

  1. 1 Sansibaar...
    Trackback am 14. Sep 2007 um 20:44
  2. 2 mein-parteibuch.com » Interview mit Johannes Eisenberg bei Telepolis
    Pingback am 18. Sep 2007 um 17:47
  3. 3 enamic!
    Trackback am 19. Sep 2007 um 15:04
Kommentare sind derzeit deaktiviert.