Der Fall “Marco Weiss”: In Deutschland undenkbar?

Marco WeissDer Fall des Deutschen Marco Weiss, der in der Türkei wegen der angeblichen sexuellen Belästigung der minderjährigen Engländerin “Charlotte” nahezu ein Jahr in Untersuchungshaft saß, hat nicht nur in Deutschland die Gemüter erregt und “Türkeikritiker” auf den Plan gerufen. Deutschland solle sein Engagement für die Mitgliedschaft in der Türkei überdenken, die Türkei habe schließlich bewiesen, dass sie kein Rechtsstaat sei, so der einhellige Wortlaut der Kritker. Aber ist der Fall tatsächlich ein Beispiel für die rechtlichen Missstände in der Türkei, oder wäre der Fall auch in Deutschland kaum anders behandelt worden? Der Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, ist immerhin der Ansicht, “in Deutschland würde bei einem solchen Geschehen im Prinzip nichts anderes gelten“.Leider muss man sagen, der Mann hat wahrscheinlich Recht. Auch hierzulande ist es um die Rechte von Untersuchungshäftlingen oft nicht gut bestellt.

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Mit dem sogenannten “Hebeas Corpus Erlass” aus dem Jahre 1679 beginnt die Geschichte des Haftbefehls. War es vor dieser Zeit das Recht des Königs, jede Person nach Belieben verhaten und einsperren zu lassen, so wurde König Karl II. aus England gezwungen, den sog. “Habeas Corpus Amendment Act” zu erlassen, wonach Inhaftierte innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt werden mussten und auch unter keinen Umständen außer Landes gebracht werden durften.

Das Verbot willkürlicher Verhaftungen ist inzwischen in alle modernen Verfassungen aufgenommen worden und bildet einen der Hauptpfeiler demokratischer Rechtsstaaten. In Deutschland wurde der Habeas-Corpus-Erlass in Art. 104 des Grundgesetzes aufgenommen: “Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen”.

Wird ein Untersuchungshäftling dann dem Haftrichter dann vorgeführt, muss dieser entweder einen begründeten Haftbefehl erlassen, oder aber den Beschuldigten freilassen. Dem Untersuchungshaftbefehl kommt in rechtstaatlichen Ordnungen eine große Bedeutung zu, da hier eine lediglich der Tat verdächtige Person ihrer Freiheit beraubt werden soll, was natürlich mit einem weiteren rechtsstaatlichem Grundsatz, der Unschuldsvermutung, im Spannungsverhältnis steht. Der Haftrichter muss demnach abwägen, ob die Gefahr, dass sich der Verdächtige einem späteren Prozess durch Flucht entziehen wird, größer ist, als das Freiheitsrecht einer noch unschuldigen Person. Letztlich wird dies anhand der Frage entschieden, wie belastend das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial ist und zwar sowohl hinsichtlich der angeblichen begangenen Tat, als auch hinsichtlich einer Fluchtgefahr des Verdächtigen.

Während in der grundgesetzlichen Theorie sowohl ein dringender Tatverdacht, als auch ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) vorliegen muss, zeigt die Praxis jedoch, dass meist schon der Tatverdacht ausreicht, um eine Person ihrer Freiheit zu berauben. Begründet wird der Haftbefehl in der Regel mit der pauschalen Feststellung, die Höhe der zu erwartenden Strafe lasse eine Fluchtgefahr des Beschuldigten wahrscheinlich erscheinen. Kommen noch andere Anhaltspunkte hinzu, wie zum Beispiel Kontake ins Ausland, oder auch nur gute Fremdsprachenkenntnisse, so wird es für einen Rechtsanwalt fast unmöglich, eine sofortige Haftentlassung zu erreichen. Natürlich kann gegen einen Haftbefehl Beschwerde eingelegt werden, bis dieser aber jedoch von der nächst höheren Instanz auch nur geprüft wird, vergehen Wochen und so lange sitzt der Beschuldigte weiterhin in Haft. Das weiß natürlich auch der Haftrichter, wodurch sich dessen Entscheidung wahrscheinlich auch oft erklärt. Bei minder schweren Delikten sitzt der Untersuchungshäftling daher jedenfalls so lange, bis er ein Geständnis ablegt, was wohl auch Sinn der ganzen Angelegenheit ist – trotz des verfassungsrechtlichen Rechts, wonach Schweigen nicht zu lasten des Beschudligten ausgelegt werden darf.

Im Fall Marco Weiss hätte demnach ein deutscher Haftrichter zu prüfen, ob er angesichts einer stark belastenden Aussage des Opfers, der Tatsache, dass der vermeintliche Täter Ausländer ist und im Falle einer Verurteilung mit einer enormen Strafe rechnen müsste, sich der Verhandlung durch Flucht entziehen würde. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass in Marco Weiss auch in Deutschland in Haft geblieben wäre. Vielleicht wäre in Deutschland der Einfluss der Medien erfolgreicher gewesen und eine Haftbeschwerde hätte Wochen oder Monate später Erfolg gehabt. Ohne öffentliches Interesse würde Marco Weiss aber auch in Deutschland heute noch in U-Haft sitzen.

Damit keiner einen falschen Eindruck gewinnt: Selbstverständlich wurde Marco Weiss Unrecht getan. Auch der Umstand, dass ihm in Deutschland gleiches widerfahren wäre, rechtfertigt nicht die Verletzung seiner Rechte. Nach den uns eigentlich heiligen Grundsätzen der Rechtsordnung, wonach jemand unschuldig ist, bis seine Tat bewiesen wurde, hätte man entweder Charlotte zu einer schnellen Aussage bewegen, oder aber Marco zumindest gegen Sicherheitsauflagen auf freien Fuß setzen müssen. Diese Wunschvorstellung einer rechtsstaatlichen Ordnung wird man aber kaum noch auf der Welt finden, schon gar nicht nach dem 11. September. Die Türkei nun aber an den Pranger zu stellen, ist verlogen. Wir alle haben uns schon zu weit von den ehernen Grundsätzen der Vergangenheit entfernt. Man hat schlicht vergessen, für Selbstverständliches zu kämpfen.

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5 Kommentare zu “Der Fall “Marco Weiss”: In Deutschland undenkbar?”


  1. 1 Infidel

    Wenn man bedenkt, daß Mädchen Jungen in der Entwicklung etwa zwei Jahre voraus sind, ist es dann gerechtfertigt, eine Dreizehnjährige als nicht strafmündig zu behandeln, während ein fünfzehnjähriger Junge die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt?

    Angewandt auf den konkrekten Fall ist es durchaus denkbar, daß das dreizehnjährige Mädchen den, auch minderjährigen, Jungen verführte, während beide in ihrer Entwicklung auf einer ähnlichen Stufe standen.

  2. 2 dr.escher

    FALLS es stimmen sollte, dass Marco das Mädchen mit Gewalt / Druck zu etwas gezwungen hat, wovon er wusste, dass sie es nicht wollte, dann hat er auch die volle Härte des Gesetzes verdient, auch als 17jähriger. Dazu gehört aber erstmal eine Unschuldvermutung und ein faires Verfahren. Und selbstverständlich muss man Charlottes Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Und um mich meinem Vorschreiber anzuschließen: Meines Erachtens ist natürlich auch zu prüfen, ob Charlotte reif genug war, zu wissen, was sie macht. Andernfalls sähe es schlecht für Marco aus, auch in Deutschland.

  3. 3 Andreas

    Die entscheidende Frage ist, ob in einem vergleichbaren Fall in Deutschland der Junge auch 8 Monate in U-Haft gesessen hätte. Diese Frage möchte ich verneinen, da bei Jugendlichen schon 6 Monate U-Haft ungewöhnlich sind und sehr gut begründet werden müssen. Im Fall von Marco ist die Beweislast aber bis heute einfach nur erbärmlich zu nennen. Schließlich liegt bis heute keine gerichtsverwertbare Aussage des Mädchens vor, da diese sich weigert dem Richter und den Verteidigern zur Verfügung zu stehen.

  4. 4 barbara

    also mir tut marco nur leid.ich bin fest davon überzeugt das das mädchen das alles mit absicht gemacht hat.ich denke das ihre eltern sehr konversativ sind und sie ihr “engels-dasein” vor ihren eltern nicht verlieren wollte.es ist traurig das ein mädchen so weit vom kopf her ist das sie poppen kann aber ihr gehirn nicht so weit reicht was sie marco und seiner familie antut.ich bin der meinung marco sollte wenn er freigesprochen wird,das mädchen wegen übler nachrede verklagen.wenn ich das höre das der prozess wieder vertagt wurde bin ich auch der meinung macht sich die türkei immer unbeliebter bei den touristen.ich hoffe es fährt niemand mehr so schnell nach die türkei,vllt ändern sie dann mal ihre gesetze ein bisschen.(ist schon übertrieben für 7 jahre gefängnis für ein stein zu bekommen.man kann es auch übertreiben)

    marco ich hoffe du hälst durch und ich und viele andere leute glauben an dich.

  5. 5 Fadir

    ausländerinnen und Ausländer sind wahnsinnig

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