Steuerhinterziehung: Warum werden Reiche vom Staat gewarnt?

GeldscheineNachdem deutsche Steuerfahnder in Liechtenstein von einem Informanten Unterlagen gekauft haben, die angeblich zahlreiche vermögende Deutsche der Steuerhinterziehung überführen sollen, hat Finanzminister Peer Steinbrück die Betroffenen zur Selbstanzeige aufgefordert. Diesen wäre damit wahrscheinlich die Möglichkeit gegeben, straffrei auszugehen. Dies wäre aber nicht nur ein Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit, sondern auch gegen die demokratische Hygiene in diesem Land. Diese öffentliche Vorwarnung von hochkriminellen Steuersündern gleicht dem Telefonanruf eines Staatsanwalts bei einem Drogendealer, er möge die Drogen bitte in der Toilette herunterspülen, denn man komme gleich zur Hausdurchsuchung vorbei. Gerade der SPD-Minister braucht sich nicht wundern, wenn Lafontaine und Co. immer mehr Wähler zulaufen: Die politische und finanzielle Elite Deutschlands scheint sich mal wieder gegenseitig aus der Patsche zu helfen. Die kleinen Steuersünder sitzen währenddessen ihre Haftstrafe ab.

Im deutschen Strafrecht unterscheidet man zwischen der “Vollendung” und der “Beendigung” eines Strafdelikts. Hat der Täter (nach seiner Vorstellung) alles unternommen, um seine Straftat “in Gang zu bringen”, hat er das Delikt vollendet; tritt dann der Erfolg seiner Handlung später ein, ist die Tat beendet. Ein einfaches Beispiel: Wer anderem eine (versteckte) Grube gräbt, hat das Delikt vollendet; sobald der Andere hineinfällt und sich verletzt, ist das Delikt beendet. Diese Differenzierung hat entscheidenden Einfluss auf die Frage, wie lange ein Straftäter rückwirkend von seinem Delikt zurücktreten darf, um straffrei davon zu kommen: Denn fällt der Andere nur deshalb nicht in die Grube, weil er selbst die Falle erkennt, ist der Fallensteller immer noch wegen versuchter Körperverletzung strafbar. Aus purem “Opferschutz” möchte der Staat daher dem Straftäter eine Anreiz geben, seine Tat nicht zu beenden und dadurch das Opfer zu schützen: Verhindert der Täter (oder bemüht er sich zumindest freiwillig und ernsthaft) die Beendung seiner Tat, entfällt rückwirkend die Strafbarkeit. Sobald das Opfer jedoch in die Grube gefallen ist, entfällt dieser Schutzgedanke, weshalb ein Rücktritt vom beendeten Delikt grundsätzlich nicht mehr möglich ist. “Reue” nach Beendung der Tat wirkt dann allenfalls nur noch strafmildernd, jedoch nicht mehr strafbefreiend.

Anders im Steuerrecht: Im Steuerstrafrecht geht der “Opferschutz” (Steuerzahler) viel weiter: Wohl in der Erkenntnis, dass nur wenige Steuersünder entdeckt werden, wird ein Straftäter auch nach Beendung seines Delikts (”Steuerhinterziehung”) rückwirkend strafbefreit, wenn er seine Tathandlung korrigiert, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt, unterlassene Angaben nachholt und vor allem die hinterzogene Steuer nachzahlt. Man darf nicht so blauäugig sein, zu glauben, der Staat habe dabei an den Steuerhinterzieher gedacht, der zwar nie erwischt worden wäre, den aber das schlechte Gewissen so lange plagt, bis er sich zur Selbstanzeige entschließt und auch gleich die hinterzogenen Steuern zur Finanzkasse trägt. Natürlich sollten auch die Steuerstraftäter, die eine Entdeckung (in Kürze) für möglich gehalten haben, die Chance bekommen, sofort reinen Tisch zu machen und so gerade noch der Strafverfolgung zu entgehen. Hat die Finanzbehörde den Fall jedoch schon vollständig aufgedeckt und weiß dies der Sünder, oder musste er es zumindest wissen, bevor er sich zur Reue entscheidet, bestehen freilich so ernste Zweifel an der Freiwilligkeit der Selbstanzeige, dass hier ein Rücktritt nicht mehr möglich ist.

Kommen wir nun zu den entscheidenden Grenzfällen: Die Steuerfahndung beschlagnahmt die Unterlagen eines Steuerberaters. In diesen Unterlagen befinden sich alle Beweise, die zu einer Aufdeckung der Steuerhinterziehung unseres Straftäters führen würden. Der Steuersünder erfährt von dieser Beschlagnahme und bevor die Steuerfahndung auch nur dazu kommt, die Unterlagen zu sichten, erfolgt die Selbstanzeige. Kann man hier noch von einer “freiwilligen” Aufgabe der Straftat sprechen? Aber doch wohl sicherlich nicht. Es ist doch völlig offensichtlich, dass die Anzeige nur deshalb erfolgt, weil der Steuersünder weiß, dass er im Prinzip entdeckt wurde, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Hier kann und darf es kein Mitleid mit den Steuersündern geben. Sie haben weder die Ermittlungen ermöglich, noch erleichtert, insbesondere zeigen sie aber nicht mal Reue, sie wollen nur der (gerechten) Strafe entgehen. Aber auch politisch und gesellschaftlich ist in den vorliegenden Fällen jede Milde fehl am Platz: Es handelt sich offensichtlich fast nur um (Super-)Reiche. Natürlich ist die Steuerhinterziehung des 4fachen Familienvaters genauso strafbar wie die Millionen, die Herr Zumwinkel illegal nach Liechtenstein transferiert hat. Im Rahmen der Strafzumessung müsste aber der, der zu wenig hat, sich selbst und seine Familie zu ernähren einfach deutlich besser wegkommen als der, dem es nur um die geldgierige Maximierung seines Bankkontos ging. Dass die Wirklichkeit aber so aussieht, dass der eine in Haft sitzt, der andere aber (wohl) mit einer Geld-/Bewährungsstrafe davon kommt, ist unfassbar. Der Witz an der Sache: Herrn Zumwinkel wird es im Rahmen des “Millionärs-Clubs der Steuerhinterzieher” wahrscheinlich sogar noch am schlechtesten gehen: Da er das erste Opfer war, wurde er nicht vorgewarnt und konnte sich daher nicht mehr selbst anzeigen.

Share/Save/Bookmark

2 Kommentare zu “Steuerhinterziehung: Warum werden Reiche vom Staat gewarnt?”


  1. 1 Julian Hein

    In dem Zusammenhang habe ich das hier von Dieter Nuhr gefunden:
    http://gffstream-4.vo.llnwd.net/c1/m/1203583767/radio/wdr2kabarett/wdr2kabarett_nuhr_20080221_1100.mp3

    Find ich fantastisch.

  2. 2 dr.escher

    Markus 12, 41 – 44

    (41) Und er setzte sich dem Schatzkasten gegenüber und sah, wie die Volksmenge Geld in den Schatzkasten einlegte; und viele Reiche legten viel ein.
    (42) Und eine arme Witwe kam und legte zwei Scherflein ein, das ist ein Pfennig.
    (43) Und er rief seine Jünger herbei und sprach zu ihnen: Wahrlich, ich sage euch: Diese arme Witwe hat mehr eingelegt als alle, die in den Schatzkasten eingelegt haben.
    (44) Denn alle haben von ihrem Überfluß eingelegt; diese aber hat aus ihrem Mangel alles, was sie hatte, eingelegt, ihren ganzen Lebensunterhalt.

Einen Kommentar schreiben

For spam filtering purposes, please copy the number 1568 to the field below: