Als ich die Meldung im Spiegel las, dass ein wegen Inzest zu einer mehrjährigen Haftstrafe Verurteilter Verfassungsbeschwerde erhoben hat, konnte ich nur den Kopf schütteln. Auch das Foto und der Lebenslauf des Liebespaares sprachen für mich sofort Bände. Alleine das Wort “Inzest” löst schlagartig einen Reflex aus, man denkt unweigerlich sofort an Behinderungen und Missbrauch. Völlig ungläubig nahm ich daher auch zunächst zur Kenntnis, dass der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, die Strafandrohung für Inzest für verfassungswidrig hält und den verurteilten Straftäter daher freisprechen möchte. Wenn man aber seine “abweichende Meinung” im Urteil des Bundesverfassungsgerichts liest, könnte er einen fast überzeugen:
Für das Verbot gibt es hauptsächlich 2 Argumente: Die Gefahr genetischer Fehlbildungen bei den Abkömmlingen und die Gefahr sexuellen Missbrauchs, insbesondere von Minderjährigen. Hätte der Staat jedoch tatsächlich das Recht, sexuelle Beziehungen allein wegen der Gefahr von Missbildungen zu verbieten, stellt sich die Frage, warum sich das Verbot auf Inzest beschränkt und nicht auch andere Beziehungen mit der Wahrscheinlichkeit von Missbildungen unter Strafe stellt. Der Missbrauchsvorwurf überzeugt zumindest im vorliegenden Fall nicht: Beide Partner sind volljährig und haben sich aus freien Stücken entschlossen. Auch stellt das Strafgesetz den sexuellen Missbrauch – auch ohne Inzest – unter Strafe. Schlussendlich bestraft der “Inzestparagraph” nur den Beischlaf, aber keinerlei sonstige (Missbrauchs-)handlungen.
Auch das Argument, man müsse zur Abschreckung bestrafen, überzeugt letztlich nicht: In Frankreich wurde die Strafandrohung für Inzest bereits unter Napoleon abgeschafft, ohne dass deswegen alle Franzosen Inzest begingen.
Die Kinder tun einem halt leid. Aber Hand aufs Herz: Geht einem das bei der hälfte der “normalen” Kinder nicht genauso? Denkt man sich nicht das gleiche, wenn im Supermarkt eine Mutter (natürlich in Leggins) nur Schnaps, Zigaretten und Süßigkeiten kauft, während sie ihr Kind an der Hand führt?
Es fällt einem sehr schwer, aber vielleicht hat Hassemer wirklich Recht.
Sehr geehrter Herr Dr.Escher,
auch wenn ich beim druchlesen dieses Blogs (wie auch in meinem sonstigen Leben) immer wieder feststellen musste, dass SIE normalweise nicht meine Meinung wiedergeben, so muss ich Ihnen bei diesem Artikel tatäschlich mal zustimmen:
Prof. Dr. Hassemer hat Recht, und ja, es fällt auch schwer dies einzugesethen.
mfg
abach
Was mich in diesem Zusammenhang noch interessiert:
Ist des der Farin Urlaub da auf dem Bild?
Ja, ist er. Siehe Lied “Geschwisterliebe” von dem er sich mittlerweile aber auch distanziert, weil er es mit 16 geschrieben hat und es entsprechend pubertär war.
Inzest sollte aufgrund des Schutzes unserer Art weiterhin untersagt bleiben.
auch die pfiffigsten Hunde sind fast immer Mischlinge.
Über das Strafmass sollte in jedem Fall geredet werden und es muss auch noch
Strafe genug bleiben um eine “abschreckende” ( furchtbares Wort ) Wirkung zu
erzielen. Fakt bleibt das durch die Kreuzung von zwei sehr ähnlich strukturierten Gen Stämmen ein Atavismus grad zu provoziert wird. Inwieweit dieser Atavismus
ein der Gesamtheit unseres SEINS entsprechender nötiger regulativ Faktor ist, dass kann bis heute nicht adequat wissenschaftlich bewiesen werden.
Wenn es in diesem Land in 25 % der Familien zu innerfamiliären Inzest kommt. Und wenn daraus folgt das dies ja so in Ordnung sei und man Inzest nicht mehr als strafbare Handlung seitens Karlsruhe sehen möchte, dann muss ich mich schon ernsthaft fragen inwieweit Winfried Hassemer wohlmöglich auch ein stiller Anhänger von “Ius primae noctis” ist ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_primae_noctis
Im Buddhismus gibt es keine Zufälle sondern nur Ursache & Wirkung.
Impuls & Ort. Somit ist jede Mutation sicherlich nicht zufälliger Natur. Ich denke das aufgrund der Verantwortung gegenüber dem zu entstehenden Leben Inzest weiter als schwehre Straftat geahndet werden muss. Wer nach heutigem biologischem Wissenstand im besonderen dem der Epigenetik innerhalb der Molekularbiologie
nicht eindeutig NEIN sagt zu jeder Form von Inzest der vergisst damit auch, dass die Erfahrung des Leids,für den/die Betroffene seine/ihren genetischen Code in Form einer PTBS ( Posttraumatischen Belastungsstörung ) maßgeblich verändert. Somit trägt Inzest nicht nur die Gefahr einer Mutation im ersten genetischen Code sondern als zweites deformiert sie den 2 genetischen Code ( Epigenetik )
durch die lebenslange PTBS ( Posttraumatische Belastungsstörung )
der Betroffenen.
Unter diesem Wissenstand sollte die Antwort wohl recht gut klar sein. Aber der Fall der Affäre Dutroux zeigt vor allem das Inzest und Kinderschändung in höheren Chargen wohl teilweise zum guten Ton gehört.
O tempora o mores.
@Olaf Henke: So ein Quatsch! Mehr fällt mir dazu nicht ein!
Die explizit fehlende Spezifizierung des Quatsches und das gezielte falsch schreiben des Names enttarnt den Agent Provocateur.
Herzlicher Gruß
Olaf Klenke
Ausgeschlossen sind sicherlich die Fälle eines Ödipusses oder auch die eines Homo Faber.
Generell sollte man diesbezüglich sicherlich auch die Ansichten von Freud, Fromm, Lacan alle in ihrer Wesensheit und Informationstiefe durchdringen.
Wenn das psychologische Wissen mit dem vorher erwähnten epigenetischen Gesetzmäßigkeiten gekoppelt wird, dann bleibt nur der logische Schluss. “INZEST muss weiter als strafbare Handlung geahndet werden”. Mögen die Rechtsverdreher doch dann im Einzelfalle versuchen bei Ihrem Klienten eine Homo Faber Situation darzustellen.