Neue Steuersparidee für Angestellte: Einfach das selbst gekaufte Auto an den Arbeitgeber vermieten. Wer das macht kann als selbständiger Autovermieter gelten und sich dadurch die beim Kauf bezahlte MwSt. zurückerstatten lassen.
Im aktuellen Fall hat ein Mitarbeiter einer Steuerkanzlei einen Seat Leon für ca. 13.000 EUR zzgl. MwSt gekauft und dann für 190 EUR monatlich an seinen Arbeitgeber vermietet. Der Wagen wurde dann während der Arbeitszeit vom ihm selbst, aber auch von Kollegen für dienstliche Fahrten genutzt. Das Finanzamt verneinte den Antrag auf Erstattung der MwSt. und argumentierten, dass er nicht gleichzeitig als Vermieter und Angestellter auftreten könne. Dagegen klagte er und bekam vom Bundesfinanzhof recht (VR 77/05), denn wenn die beiden Verträge „unabhängig voneinander abgeschlossen“ seinen, hätte er durchaus den Anspruch auf Erstattung der MwSt. Zudem sei Autovermietung auch keine Pflicht die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebe und er habe das Auto nur nach Rücksprache mit den Chef fahren dürfen und dieser sei für Unterhalt und Reparaturen zuständig gewesen.
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