BAföG-Rückzahlungen möglicherweise steuerlich absetzbar

Beim Bundesfinanzhof ist gerade eine Klage anhängig in der es darum geht, ob die BAföG-Rückzahlungen als Ausbildungskosten von der Steuer absetzbar sind. Bisher wurde das von den Finanzämtern negativ entschieden. Die Begründung lautet, dass die Kosten ja bereits früher entstanden sind und es sich nun lediglich um eine Darlehnstilgung handelt. Der Kläger argumentiert jetzt, dass er ja während des Studiums als BAföG Empfänger ja am Existenzminimum lebt, deswegen keine Steuern bezahlen muss und dann natürlich auch nichts absetzen kann. Damit er nicht schlechter gestellt wird als andere, müssten die Kosten eben später absetzbar sein. Steuertipp:

Das Verfahren ist gerade am BFH anhängig. Zwar hat es nicht gerade besonders hohe Erfolgschancen, aber man kann an einem Erfolg der Klage nur partizipieren, wenn der eigene Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Deswegen sollte man die Rückzahlungen in der Steuererklärung geltend machen. Gegen den ablehnenden Bescheid legt man dann Einspruch ein und beantragt das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH unter Berufung auf das Aktenzeichen VI R 41/05. Wenn der Kläger dann Recht bekommt, wird der Eintrag automatisch entsprechend beschieden.

Update: Hat leider doch nicht funktioniert. Inzwischen ist das Urteil da.

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2 Kommentare zu “BAföG-Rückzahlungen möglicherweise steuerlich absetzbar”


  1. 1 jhein

    Ich hab den Artikel schon upgedated. Leider hat der BFH negativ entschieden: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlinkID=11617&softCache=true

  1. 1 Sind BaföG-Rückzahlungen steuerlich absetzbar? » Beitrag » Studentenkredit
    Pingback am 22. Apr 2008 um 18:53

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