Zweite-Reihe-Parker: Asoziales Verhalten im Straßenverkehr

Die Bundesregierung plant die Bußgelder für sogenannte “Verkehrsrowdys” kräftig zu erhöhen. Verkehrsminister Tiefensee ließ verlautbaren, dass “vor allem Raser und Drängler, also diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und auch andere vorsätzlich gefährden, (…) mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen” müssen. So soll dichtes Auffahren und Drängeln bis zu 400 Euro, Rasen bis zu 680 Euro und Alkohol oder Drogen am Steuer 500 Euro schon beim ersten Mal kosten. Nun ist es müßig darüber zu streiten, ob die Verkehrssicherheit tatsächlich der Grund ist, warum die Bußgelder insbesondere für zu hohe Geschwindigkeit, “Drängeln” oder Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss kräftig erhöht werden, oder ob sich der Staat nur eine versteckte Steuererhöhung genehmigen will. Viel interessanter ist die Frage, warum anderes, mindestens ebenso rücksichtloses Verhalten wie Parken in der Zweiten Reihe, oder die konstante Blockierung der linken Autobahnspur nicht endlich effektiv bekämpft wird. Nach meinem Dafürhalten wird die Verkehrssicherheit hierdurch bei weitem mehr gefährdet, als dies öffentlich wahrgenommen wird, denn beide Verhaltensweisen zwingen andere Autofahrer zu unnötigen Ausweich- und Überholmanöver, sie senken den Verkehrsdurchfluss und erhöhen auf Seiten aller Beteiligten das Stresspotential. Viel wichtiger aber wiegt, dass der Zweite-Reihe-Parker bewusst seine eigenen Interessen über die aller anderen Verkehrsteilnehmer setzt und alles nur, um nicht 3 Minuten laufen zu müssen. “Getoppt” wird das nur noch durch die berufsmäßigen Zweite-Reihe-Parker: Postzustelldienste. In den “Rushhours” sind in nahezu allen Großstädten von zwei Fahrbahnen nur eine befahrbar, weil Deutsche Post, UPS und Co. die zweite Reihe als ihre Parkplätze ansehen.

Natürlich ist das Parken in der zweiten Reihe verboten. § 12 Abs. 4 StVO erlaubt dies ausschließlich Taxen und auch nur wenn es die Verkehrslage es zulässt – natürlich ist diese Einschränkungen jedem Taxifahrer unbekannt. Parken in der zweiten Reihe wird mit 15 Euro, bei Behinderung mit 20 Euro bestraft. Nun werden gleich alle gestressten Pendler, die jeden Morgen eine Stunde im Stau stehen, weil Herr Meyer “nur schnell was wichtiges zu erledigen hatte” sofort nach höheren Bußgeldern rufen. Entscheidend ist aber viel mehr, dass Verstöße gegen das Parkverbot in der zweiten Reihe und das Rechts-Fahr-Gebot auf Autobahnen schlicht nicht verfolgt werden. Während sich die Bürger daran gewöhnen mussten, dass in Wohngebieten kräftig Bußgelder an Anwohner verteilt werden, die aus Mangel an verfügbaren Parkplätzen nicht exakt 5 Meter zur nächsten Fahrbahnkreuzung einhalten, wird die vorsätzliche Blockierung von Hauptverkehrsadern kaum verfolgt. Nicht einmal dann, wenn derselbe Zulieferer, oder Postzusteller an jedem Morgen dieselbe Straße blockiert. Interessant ist hierbei auch, dass man auf völliges Unverständnis stößt, wenn man diese Personen auf ihr asoziales Verhalten aufmerksam macht. Ein Blumenladenbesitzer, den ich jeden Morgen durch ein Hupsignal darauf hinweise, dass es wirklich nett wäre, wenn er nicht neben einem freien Parkplatz auf der Straße parken und dadurch einen Stau auslösen würde, gerät jedes Mal in Rage und zeigte mir mit allerlei Gesten, was er von dem Hinweis hält. Der millionenschwere Ausbau von Autobahnen auf drei Spuren würde den Verkehrsfluss auch nur dann deutlich erhöhen, wenn man den Deutschen effektiv abgewöhnen würde, konstant auf der mittleren, oder gar auf der linken Spur zu fahren. Meines Erachtens wären hierzu auch gar nicht eine Erhöhung der Bußgelder notwendig, sondern eine stärkere Kontrolle und (nur) eine Erhöhung der Bußgelder für Wiederholungstäter. Insbesondere bei gewerbsmäßigen Wiederholungstätern sollte zudem der Veranlasser, der Arbeitsgeber, kräftig zur Kasse gebeten werden. Es ist nicht einzusehen, warum unsere Postzusteller auf Kosten der Allgemeinheit an Personalkosten sparen und so ihre Arbeitnehmer zwingen, gegen gesetzliche Verbote zu verstoßen, da anders das Pensum nicht zu schaffen wäre.

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1 Kommentar zu “Zweite-Reihe-Parker: Asoziales Verhalten im Straßenverkehr”


  1. 1 Angel

    also ich bin jas dafür, dass man hier das Faustrecht einführen sollte,
    wenn z.B. jemand zur Hauptverkehrszeit am Nürnberger Plärrer
    in der zweiten Reihe parkt, dem sollte mit Fug und Recht jeder
    das Auto zerstören dürfen.
    Spiegel ab, reintreteten, Antennen abbrechen, den Merceds Stern
    (denn in 2/3 der Fälle sind es eh nur Leute, die meinen auf Grund ihrer gehobenen Karosserie Sonderrechet zu haben)

    Nur nicht die Reifen zerstechen,
    schliesslich soll er sich ja verpissen!

    Hätte da auch schon eine fantastische Produktidee,
    ein automatisierter Baseballschläger, den man an den Seiten seines
    Autos montieren kann und der beim vorbeifahren dann per Knopfdruck
    zuschlägt!!
    :-D

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