Achtung bei Online Überweisungen

Ich mach das zwar schon immer, aber ab sofort sollte man bei Online Überweisungen die eingegebene Kontonummer drei mal gegenchecken. Das Amtsgericht München (Amtsgericht München, Az. 222 C 5471/07) hat nämlich entschieden, dass die Bank nicht verpflichtet ist, die Übereinstimmung von Kontonummer und Empfänger zu überprüfen. D.h. das Geld landet einfach auf der angegeben Kontonummer, auch wenn die ganz jemand anderem gehört. Und folglich muss die Bank auch keinen Schadensersatz leisten.

Im schlimmsten Fall müssen Sie das Geld dann dem Ihrem Gläubiger ein zweites mal überweisen und das falsch überwiesene Geld selbst zurückfordern. Mit all den Kosten für Anwälte, Gerichte und wenn der falsche Empfänger inzwischen insolvent ist, haben Sie doppelt oder dreifach Pech gehabt.

(via Frank Rösner)

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