Versicherungsmakler müssen im Interesse des Kunden handeln

Im Finanzblog habe ich gelesen, dass Versicherungsmakler sich schadensersatzplflichtig machen, wenn sie nicht im Interesse ihrer Kunden handeln, also beispielsweise ein ungeeignetes Produkt vermitteln. In dem dem vor dem OLG Frankfurt verhandeltem Fall hatte der Versicherungsmakler eine private Krankenversicherung vermittelt und dabei behauptet, dass die Altersrückstellungen des Kunden mitgenommen werden könnten. Später stellte sich heraus, dass das nicht stimmte und der Kunde verlangte Schadensersatz. Dem hab das OLG Frankfurt statt (Az.: 12 U 214/06), denn der Versicherungsmakler hätte das wissen müssen und habe damit seine Beratungspflichten verletzt.

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2 Kommentare zu “Versicherungsmakler müssen im Interesse des Kunden handeln”


  1. 1 Angel

    öööhm… ich dachte ein ‘Makler’ muss immer in meinem Interesse
    handeln und ist ggf. haftbar

    war das fraglich??
    :-o

  2. 2 Beuteltier

    Ich bin da wohl auch etwas naiv gewesen. Glück gehabt… hoffe ich

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