Raucher-Urteil: Scheinsieg für die Freiheit. Karlsruhe kneift.

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst in seinem Urteil die Nichtrauchergesetze der Länder von Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. In den Medien ist daraufhin der Eindruck erweckt worden, Karlsruhe habe sich letztlich doch für die Freiheit und gegen die Diktatur der Müsliesser gestellt. Man dachte schon, wenigstens 8 Juristen hätten kapiert, dass ein Nichtraucher kein Recht hat, vorsätzlich einen Ort aufzusuchen, an dem geraucht wird, um sich anschließend übers Passivrauchen zu beschweren. Sollten am Ende die höchsten deutschen Richter auch dem allgemeinen Trend, sich bis in den letzten Winkel in das Leben der Anderen einzumischen, einen Riegel vorgeschoben haben? Wer das Urteil liest, erkennt das genaue Gegenteil: Während totale Rauchverbote nach Ansicht des Gerichts ohne jede Einschränkung zulässig sein sollen, “bestraft” Karlsruhe gerade die Länder, die sich um einen fairen Ausgleich der Interessen bemüht haben. Der “Sieg” der Raucher in Berlin und Baden-Württemberg könnte der Anfanfg eines bundesweiten totalen Rauchverbots sein. In Wahrheit entpuppt sich das Urteil als Sieg einer egoistischen Mehrheit, die nicht in der Lage war, sich eigene Räume zu schaffen und weil sie eben auch nicht alleine sein wollte, nun die Minderheit zwingt, sich ihr anzupassen. Widerstand zwecklos.

Das Urteil ist symptomatisch für Deutschland. Da steht ein Gesetzgeber vor dem Problem, dass er Nichtraucher schützen, aber Raucher auch nicht bestrafen will. Da es Raucher nicht stört, nur unter sich zu sein, Nichtraucher aber eben auch da sein wollen, wo Raucher sind, haben Berlin und Baden-Württemberg vorgeschrieben, ein Lokal müsse eben beides anbieten: Raucher- und Nichtraucherräume. Sinnvollerweise hätte man diese Regel nach spanischem Vorbild ergänzen müssen, dass diejenigen Kneipen, die nur einen Raum haben, selbst entscheiden dürfen, ob geraucht werden darf, oder nicht. Der deutsche Gesetzgeber, der 20 Jahre lang gar nichts gemacht hatte, wollte aber die europäischen Nichtrauchervorgaben nach seinem Dornröschenschlaf wieder im Eiltempo und als Musterschüler erfüllen und verbot so in 1-Raum-Kneipen das Rauchen generell. Die Folge konnte jeder vorhersehen: Alle Raucher zogen in die “Mehr-als-1-Raum-Kneipen”, wo sie rauchen durften und die Nichtraucher zogen hinterher – genau, weil sie nicht alleine sein wollen. Den 1-Raum-Kniepen drohte das aus und so zogen seine Betreiber nach Karlsruhe. Jedem hätte eingeleuchtet, den 1-Raum-Kneipen das Rauchen zu erlauben und im Übrigen das Gesetz aufrecht zu erhalten. Im Endeffekt wären alle zufrieden gewesen, aber Karlsruhe gab den Klägern zwar REcht, wonach die Raucherlaubnis für die anderen die Kleinen benachteilige, stellte aber gleichzeitig fest, dass bei einem Totalverbot es eben allen gleich schlecht ginge – was wiederum fair sei.

Karlsruhe gibt auch völlig offen zu, dass es darum ginge, dem Nichtraucher ohne Rücksicht auf Verluste und mit der Brechstange den Zutritt zu Raucherkneipen zu verschaffen: Jedenfalls solange es keine ausreichenden Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden, wäre der Nichtraucher verpflichtet, eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen inkaufzunehmen, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Gaststätte teilnehmen zu können. Interessant ist hier insbesondere das Wort “uneingeschränkt”. Damit also der Nichtraucher uneingeschränkt jede Kneipe aufsuchen kann, ist es zulässig auch Totalverbote auszusprechen. Und das ernsthaft in einem Land, indem bei weitem mehr Leute am Trinken, als am Rauchen sterben, Alkohol aber teilweise sogar als Lebensmittel besteuert wird. Ich habe schon vor langem aufgehört, an die Sinnhaftigkeit von Gerichtsentscheidungen zu glauben, aber dieses Urteil ist eine Farce. Ich verstehe nur nicht warum man nicht ehrlich war und sagte: “Weil es uns halt Wurst ist”.

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