Baustellen u.a.: Staatliche Ruhestörung ab 6.00 Uhr morgens

Ich kann das Argument, die Nachtruhe ende nun mal um 6.00 Uhr morgens, nicht mehr hören. Der Krieg liegt inzwischen 63 Jahre zurück und die deutsche Gesellschaft steht nicht mehr punkt 6.00 Uhr zum Fahnenapell auf. Während Politiker und Gewerkschafter ihre schützende Hand über Verkäuferinnen legen, weil diese vielleicht doch auch mal bis 22.00 Uhr arbeiten sollen, interessiert sich niemand für Schichtarbeiter und Krankenschwestern, oder eben für überarbeitete Rechtsanwälte, die gerne morgens wenigstens bis 7.00 Uhr mal  “ausschlafen” würden.  Wer glaubt, dass bei uns im Nachbarhaus eine große neue Firma mit tausenden Arbeitsplätzen entsteht, oder aber eine überlebenswichtige Verkehrsader repariert wird, irrt. An drei Tage in Folge schneiden Stadtangestellte Bäume. Das ganze von 6.00 bis ca. 9.00 Uhr, danach sieht man sie nicht mehr. Warum man das nicht auch von 9.00 bis 12.00 Uhr machen könne, konnten die Angestellten mir auf Nachfrage nicht beantworten.

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4 Kommentare zu “Baustellen u.a.: Staatliche Ruhestörung ab 6.00 Uhr morgens”


  1. 1 Angel

    naja, aber wie willste das dann gesetzlich regeln?
    IRGENDEINER schläft immer ;o)
    grad Krankenschwestern

    außerdem bin ich heilfroh, dass ich meine ‘#~ ! Nachbarn für ihren
    Radau jede Nacht, mit dem sie mich x-mal aufwecken, morgens
    um 6.00 mit meiner ultralauten Kaffeemühle und Espressomaschine
    LEGAL aufwecken kann

    MUAHAHAHAHAHAHAHA (
    die Freuden des kleinen Mannes!)

  2. 2 dr.escher

    Nun, du kannst es machen wie die Stadt Berlin, die eine Lärmschutzverordnung erlassen hat, die einfach die Nachtruhe durch eine “Abendruhe” (20.00-22.00) und eine “Morgenruhe” (6.00-7.00) erweitert hat.

    Das halte ich für übertrieben, ich würde aber schon im Jahr 2008 dafür plädieren die Nachtruhe statt von 22.00 bis 6.00 Uhr auf 0.00 bis 8.00 Uhr zu verschieben, da sich einfach die Lebensgewohnheiten verändert haben. Ein Kompromiss wäre 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

    Noch sinnvoller ist aber die Anwendung BESTEHENDER Gesetze:

    § 117 OWiG:

    Unzulässiger Lärm
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

    Man könnte die vorschrift einfach mal dahingehend anwenden, indem man den Baustellenbetreiber abverlangt, darzulegen, warum der Lärm gerade um 6.00 Uhr beginnen müsse, oder ob er zu dieser Zeit nicht einfach unnötig und vermeidbar wäre.

  3. 3 Julian

    Geht mir auch ultra auf den Sack. Bei mir zu Hause machen die irgendwas an der Kanalisation und da ist immer von 6 Uhr bis 8 Uhr Presslufthammer angesagt und danach ist erstmal bis 10 Uhr Ruhe. Wahrscheinlich machen die da die erste Pause.

    Ich denke mal dieses frühe anfangen kommt noch aus der Landwirtschaft, weil man da recht früh morgens die Kühe melken musste. Anders kann ich mir das fast nicht erklären.

  4. 4 Angel

    okay, dat ist ja mal ein Vorschlag

    Du musst aber schon zugeben, dass Dein Argument
    “dass sich die Lebensgewohnheiten verändert haben”
    sich schon sehr stark auf Deinen Focus bezieht

    Die meisten Handwerker und etliche andere (darunter auch ich) stehen
    in aller Herrgottsfrühe auf (ich zB um 5.30) und müssen
    dann auch echt bald ran mit ackern

    ICH würde mich bedanken, wenn die auch noch bis 00:00 legal Radau machen dürften, da ich unter der Woche i.d.R. spätestens um 22:30 in der Falle liege…

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