(Absolutes) Halteverbot – missachtet und vergessen

Ich wette, dass jeder durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die Regelungen rund um das “(absolute) Halteverbot” nicht kennt. Man hört dann immer was von “3 Minuten”, oder dass das Verbot nicht gelte, wenn man das Fahrzeug nicht verließe, oder aber auch, dass von diesem Verbot Zulieferer nicht betroffen seien. Dabei hat der Gesetzgeber dieses Verbot einfach, verständlich und vor allem ohne jede Ausnahme geregelt: Im Bereich eines (absoluten) Halteverbots gem. Zeichen 283 der StVO darf nicht gehalten werden, ohne Ausnahmen. Nicht für 2 Minuten, keine Taxen, keine Busse, keine Zulieferer, auch nicht, wenn es mal “pressiert” (süddeutsche Umgangssprache für: “man hat es eilig”). Manchmal meint es der Gesetzgeber aber zu gut mit uns, in dem er sprachlich klar zwischen “halten” und “parken” unterscheidet. Er dachte, jedem leuchte ein, dass “hier darf man nicht mal (an)halten (Halteverbot)” sich klar von “hier darf man kurz halten, aber nicht parken (Parkverbot)” unterscheidet.

Warum sich in Deutschland so gut wie niemand an diese Verbote hält und es daher jeden Morgen in ganz Deutschland auf allen großen Straßen zu Staus kommt, liegt daher weniger in der theoretischen, als vielmehr in der praktischen Ausgestaltung: Es wird schlicht und einfach nicht geahndet. Offensichtlich haben die Kommunen vor dem Problem kapituliert, oder verfügen nicht über die notwendigen Arbeitskräfte, diese Verbote effektiv durchzusetzen. Wenn ein Zulieferer dabei erwischt wird, eine Hauptverkehrsader zu blockieren, wird er auch gerade mal mit bis zu 15 Euro bestraft. Wenn man 15 Euro auf die Waren eines ganzen Lkw umrechnet, wird man schnell erkennen, dass dies erheblich billiger ist, als der Zeitverlust, der durch suchen eines Parkplatzes entstehen würden. So gesehen ist es auch völlig verständlich, dass bei mir um die Ecke ein Zulieferer lieber neben dem Parkplatz hält. Es dauert einfach zu lange, in den Parkplatz hineinzumanövrieren. Offensichtlich lohnt es sich für den Staat auch nicht, für staufreie Fahrbahnen zu sorgen. Man baut lieber eine dritte Spur, als die Blockierung der zweiten zu verhindern.

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1 Kommentar zu “(Absolutes) Halteverbot – missachtet und vergessen”


  1. 1 Micha M.

    Lieber Dr. Escher, vielleicht liegt das Problem aber auch an ganz anderer Stelle. Die Bürger werden täglich mit einem Haufen Regeln und Gesetzen konfrontiert, die ihr Leben wenn nicht einschränken, so doch zumindest unangenehm erschweren. Man muss sich nur einmal ansehen, mit welchen gesetzlichen Unverschämtheiten man im Umgang mit Ämtern konfrontiert ist. Und grade das Thema Parken ist besonders den Einwohnern einer größeren Stadt ein Dorn im Auge.
    Sieht man sich die Parkmöglichkeiten in meinem Umfeld an, hat man hier nur die Möglichkeit sein Fahrzeug für 1,50€ pro STUNDE am Straßenrand abzustellen. Und das in der direkten Nähe eines Krankenhauses. Vielleicht wollen sich viele Bürger über derartige Unverschämtheiten der Städte hinwegsetzen, wenn sie sich nicht mehr an Parkverbote halten. Ich gebe zu, dass viele absoluten Parkverbote ihren Sinn haben, um z.B. wie die von Ihnen erwähnten Staus zu verhindern, aber Ungerechtigkeit an der einen Stelle rächt sich an der anderen. Ebenso bei Firmen-LKWs die ihre Ware abladen. Geht’s nicht schnell genug, gibt es wieder Ärger mit dem Chef…
    Vielleicht sollten die Städte einfach mal ihre Verkehrspolitik überdenken, vielleicht ändern die Bürger dann auch die stoische Haltung Parkverbote stumpfweg zu ignorieren.

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