Jahrelang war das geltende Praxis bei vielen Airlines: Wer seinen Hinflug versäumt, hat auch keinen Anspruch mehr auf den gebuchten Rückflug.
Das Landgericht Köln hat diese Klausel nun endlich gekippt. In einem Rechtsstreit zwischen Lufthansa und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, erklärten die Richter die entsprechende Klausel in den AGB für unwirksam, denn sie sei wegen unangemessener Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz (AZ: 26 O 125/07). In der Urteilsbegründung heißt es, die Klausel in den AGB der Lufthansa sei nicht differenziert genug, denn sie ziehe eine vollständige Befreiung der Leistung durch die Fluggesellschaft nach sich, ohne den Einzelfall genau zu berücksichtigen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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