Mieterverein: Wenn der eigene Helfer zum Feind wird

Es ist völlig legal – und doch kann und muss man von einem Verbraucherschutzverein mehr verlangen können: Mit einer höchst umständlichen Formulierung in seiner Satzung bindet der Nürnberger Mieterverein “MHM” seine Mitglieder bis zu 2 Jahre an ihre Mitgliedschaft für 42 Euro im Jahr, inkusive Rechtschutzversicherung für 75 Euro Jahresbeitrag. Und dabei hätte es der Verein überhaupt nicht nötig.

Der “MHM, Nürnberger MieterInnengemeinschaft e.V.” ist ein Mieterverein, der sich nach eigenen Angaben seit 1986 “kompetent und wirkungsvoll für die Rechte von Mieterinnen und Mietern einsetzt”. Im Leistungsangebot des Mietervereins ist insbesondere “die außergerichtliche juristische Beratung und Betreuung in mietrechtlichen Fragen”. Wie auch bei Gewerkschaften und anderen Verbraucherschutzvereinen hatte ich mich besonders dafür interessiert, wie der Verein sich denn in eigenen Angelegenheiten gegenüber sein Mitgliedern verhält. So ist ja beipielsweise auch schon öfters durch die Presse gegangen, Gewerkschaften seien gegenüber ihren Angestellten oft auch nicht zimperlich und daher oft von den kritisierten Arbeitgebern nicht zu unterscheiden.

Der Mietverein in Nürnberg bietet seinen Mitgliedern beispielsweise zusätzlich an, neben der Mitgliedschaft eine Rechtschutzversicherung isoliert für Mietrechtsfragen abzuschließen. Da mir eine solche derzeit fehlt, habe ich mir das Aufnahmeformular des Vereins mal näher angesehen und bin über folgende Klausel gestolpert:

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr und kann frühestens nach Ablauf eines Jahres zum Jahresende gekündigt durch schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden, sofern die Erklärung bis spätestens 30. November bei der Geschäftsstelle eingegangen ist“.

Wenn man die Klausel nur überfliegt, glaubt man an eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende eines jeden Jahres. Wenn man aber noch mal nachliest, erkennt man, dass die Kündigung erst nach Ablauf eines Jahres überhaupt erst erklären darf und diese Erklärung zum Ende des laufenden Jahres auch erst wirkt. Beispiel: Tritt man am 3.3.09 dem Verein bei, kann man frühestens am 4.3.2010 die Kündigung aussprechen, diese wirkt dann zum 31.12.2010.

Ich dachte auch erst, dies sei nur eine unglückliche Formulierung, der Verein wolle bestimmt nicht über eine solche Konstruktion seine Mitglieder binden und fragte daher beim Verein nach. Die Antwort enthielt leider wieder zwei gegenteilige Aussagen, so schrieb man mir zwar

Die Mindestmitgliedschaft bei Mieter helfen Mietern beträgt ein Jahr (z.B. bei Beitritt im Januar 2009 wäre die Kündigung zum Kalenderjahresende 2009 möglich“.

Gleich danach kam jedoch der Satz:

Die Kündigung kann frühestens nach Ablauf der 12 Monate Mindestmitgliedschaft zum darauf folgenden Kalenderjahresende mit vierwöchiger Frist gekündigt werden (z.B. bei Beitritt im März 2009 kann die Mitgliedschaft erst zum Kalenderjahresende 2010 gekündigt werden).

Wenn ich im Januar 2009 eintrete, kann ich im Dezember 09 gehen, wenn ich aber im März eintrete muss ich bis Dezember 2010 warten? Entweder versteht der Verein seine eigene Satzung nicht, oder aber es wäre der bewusste Versuch, das zukünftige Mitglied über die geneau Beendigungsmöglichkeit im Dunkeln zu lassen. Beides spräche nicht für den Verein. Und dabei ist das LEistungsangebot des Vereins gut und der Preis fair. Der Verein hätte solche Fallstricken gar nicht nötig.

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2 Kommentare zu “Mieterverein: Wenn der eigene Helfer zum Feind wird”


  1. 1 beuteltier

    In München hat der Verein Mieter helfen Mieter die gleiche Formulierung. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dich rausschmeißen zu lassen. Und das kann ja nicht so schwer sein :-)

  2. 2 Angel

    Nepper, Schlepper, Bauernfänger

    ÜBERALL!!
    ;)

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