Beim Bundesfinanzhof ist gerade eine Klage anhängig in der es darum geht, ob die BAföG-Rückzahlungen als Ausbildungskosten von der Steuer absetzbar sind. Bisher wurde das von den Finanzämtern negativ entschieden. Die Begründung lautet, dass die Kosten ja bereits früher entstanden sind und es sich nun lediglich um eine Darlehnstilgung handelt. Der Kläger argumentiert jetzt, dass er ja während des Studiums als BAföG Empfänger ja am Existenzminimum lebt, deswegen keine Steuern bezahlen muss und dann natürlich auch nichts absetzen kann. Damit er nicht schlechter gestellt wird als andere, müssten die Kosten eben später absetzbar sein. Steuertipp:
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